Rechtsprechung
   VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32102
VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19 (https://dejure.org/2022,32102)
VG Potsdam, Entscheidung vom 17.10.2022 - 12 K 1791/19 (https://dejure.org/2022,32102)
VG Potsdam, Entscheidung vom 17. Oktober 2022 - 12 K 1791/19 (https://dejure.org/2022,32102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,32102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 120 Abs 1 SchulG BB, § 121 SchulG BB, § 19 Abs 2 SchulG BB, § 145 aF SchulG BB, § 3 Abs 2 DDR-VerfG, § 5 Abs 2 DDR-VerfG, § 62 Erstes Schulreformgesetz, § 63 Abs 1 Erstes Schulre... formgesetz, § 63 Abs 6 Erstes Schulreformgesetz, Art 7 Abs 4 GG, Art 7 Abs 5 GG, § 4 Privatschulgesetz Berlin vom 13.10.1987, § 173 VwGO, § 44 Abs 1 VwVfG, § 251 S 1 ZPO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 C 6.95

    Verfassungsrecht - Privatschulen, Privatvolksschulen, Öffentliche Grundschule bis

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19
    Dabei hat die höchstrichterliche Rechtsprechung den Begriff "Ersatz" insoweit präzisiert, als die Schule sich nach ihrem Gesamtzweck, der über die Vermittlung von Abschlüssen hinausgeht, in die das öffentliche Schulwesen prägende Gesamtkonzeption des jeweiligen Landesgesetzgebers einpassen muss; sie muss grundsätzlich einer Schule entsprechen, die nach dem Landesrecht vorgesehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.11.1969 - 1 BvL 24/64, juris, Rn 25; BVerwG, Urteil vom 18.12.1996 - 6 C 6/95, juris, Rn 34; und Urteil vom 28.5.1997 - 6 C 1/96, juris, Rn 20; Avenarius, Schulrecht, 8. Auflage 2010, S. 299; Hanßen in Hanßen/Gläde, Kommentar zum BbgSchulG, Stand 2008, § 121 Anm. 5.1).

    In Brandenburg umfasste die Grundschule in dem hier maßgeblichen Zeitraum stets die Jahrgangsstufen 1 bis 6. Auch § 6 Abs. 2 SRG sah dies vor, wobei - entgegen dem ursprünglichen Entwurf - keine Ausnahmen zugelassen werden sollten (unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung: Jehkul, Belkner, Allmann, Komm. zum SRG, 1991, § 6 Anm 6; und unter Hinweis auf die Gesetzeshistorie: BVerwG, Urteil vom 18.12.1996 - 6 C 6/95, juris, Rn 34).

    Dementsprechend hatte das Bundesverwaltungsgericht 1996 die Genehmigungsfähigkeit einer Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 5 für Brandenburg verneint (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1996 - 6 C 6/95, juris, Rn 34 und 40).

    Ausnahmen seien nur zugelassen, wenn sie sich in die Gesamtkonzeption des Landesgesetzgebers einpassen; dies sei bei der damals begehrten 5-jährigen Grundschule in Brandenburg nicht der Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1996 - 6 C 6/95, juris, Rn 34 und 40; Hanßen, a.a.O., § 121 Anm 5.1).

    Soweit vergleichbare Schulen in freier Trägerschaft in einigen Bundesländern und meist nur für einzelne Schulteile als Ersatzschulen anerkannt werden, so handelt es sich dabei nicht um ein entscheidendes Indiz (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1996 - 6 C 6/95, juris, Rn 39).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1985 - 7 A 308/81
    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19
    Dabei setzt "Offenkundigkeit" i.S.d. Vorschrift nicht voraus, dass die Fehlerhaftigkeit dem Verwaltungsakt gewissermaßen "auf die Stirn geschrieben" ist (vgl. OVG NW, Urteil vom 20.6.1985 - 7 A 308/81, NVwZ 1986, 580f).

    Dabei soll ein schwerwiegender Fehler, der in der Unbestimmtheit eines Verwaltungsaktes liegt, immer offenkundig sein, weil in diesen Fällen die getroffene Regelung nicht feststellbar ist (vgl. OVG NW, Urteil vom 20.6.1985, a.a.O.; Peuker, a.a.O., § 44, Rn 32).

    Dies soll unabhängig davon gelten, ob die Umstände, aus denen sich die Unbestimmtheit der Regelung ergibt, leicht oder schwierig zu erkennen sind (OVG NW, Urteil vom 20.6.1985, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19
    In Rechtsprechung und Literatur ist unumstritten, dass eine Schule in freier Trägerschaft grundsätzlich allen Bürgern ohne Rücksicht auf ihre persönlichen finanziellen Verhältnisse offenstehen muss (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.4.1987 - 1 BvL 8/84, 1 BvL 16/84, juris, Rn 82; Avenarius, a.a.O., S. 304, mwN; Hanßen in Hanßen/Gläde, a.a.O., § 121 Anm. 5).

    Regelungen zu Stipendien für besonders begabte oder besonders arme Kinder reichen nicht aus, um den Anforderungen des Art. 7 GG zu genügen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.4.1987, a.a.O., Rn 81; BVerwG, Urteil vom 21.12.2011 - 6 C 18/10, juris, Rn 32; VGH BW, Urteil vom 11.4.2013, 9 S 233/12, juris, Rn 114; Avenarius, a.a.O., S. 304).

    Wenn überhöhte Schulgelder eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern auch nur fördern, entfällt nicht nur der Genehmigungsanspruch, sondern sogar die Genehmigungsfähigkeit der Ersatzschule insgesamt (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.4.1987, a.a.O., Rn 83).

  • VG Stuttgart, 02.02.2010 - 13 K 3238/09

    Voraussetzungen der Genehmigung einer Ersatzschule

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19
    Noch kein Verstoß gegen das Sonderungsverbot sollte 2008/09 bei einem durchschnittlichen Schulgeld von unter 150 EUR vorliegen (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 2.2.2010 - 13 K 3238/09, juris, Hs. 22).

    Für das Jahr 2003 hatte das VG Stuttgart errechnet, dass ein Schulgeld in Höhe von ca. 130 EUR im Monat für eine Familie erst ab einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 2.600 bis 3.600 EUR zumutbar ist (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 2.2.2010 - 13 K 3238/09, juris, Hs. 23).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19
    Wenn gesellschaftliche Gruppen einander fremd blieben, könne dies zu sozialen Reibungen führen, die zu vermeiden legitimes Ziel staatlicher Schulpolitik sein dürfe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.1992 - 1 BvR 167/87, juris, Rn 27).

    Maßgeblich ist weder das besondere pädagogische Interesse des freien Trägers noch dasjenige des Bundeslandes, sondern vielmehr die Feststellung, ob es sich um eine sinnvolle Alternative zum bestehenden öffentlichen und privaten Schulsystem handelt, die die pädagogische Erfahrung bereichert und der Entwicklung des Schulsystems insgesamt zugutekommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.1992 - 1 BvR 167/87, juris, Rn 30 und 36; Avenarius, a.a.O., S. 306; Hanßen, a.a.O., § 121 Anm. 10).

  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19
    Regelungen zu Stipendien für besonders begabte oder besonders arme Kinder reichen nicht aus, um den Anforderungen des Art. 7 GG zu genügen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.4.1987, a.a.O., Rn 81; BVerwG, Urteil vom 21.12.2011 - 6 C 18/10, juris, Rn 32; VGH BW, Urteil vom 11.4.2013, 9 S 233/12, juris, Rn 114; Avenarius, a.a.O., S. 304).

    In der Rechtsprechung wird eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Höhe des Familieneinkommens für zulässig, wenn nicht sogar geboten angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2011 - 6 C 18/10, juris, Hs. 32 und 35).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12

    Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19
    Die zu genehmigende Schule muss - wie der Name schon sagt - die öffentliche Schule "ersetzen", wobei es maßgeblich auf äußere Strukturmerkmale wie insbesondere die Schulform sowie die Art und Dauer des Bildungsganges ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.2013 - 6 C 6/12, juris, Rn 10 und 12).

    Derartige Internationale Schulen mit 12-jährigem Bildungsgang und IB sind wegen ihrer Ausrichtung auf angelsächsische Lehrpläne und in Deutschland staatlich nicht geregelte Abschlüsse jedoch regelmäßig keine Ersatzschulen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.2013 - 6 C 6/12, juris, Rn 13; Avenarius, a.a.O., S. 300, mwN).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 9 S 47/03

    Zumutbarkeit von Eigenleistungen privater Schulträger zu den laufenden Kosten des

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19
    In anderen Entscheidungen wurde für das gleiche Jahr (1985) die Grenze des Hinnehmbaren bei 130 DM gesehen (vgl. VGH BW, Urteil vom 12.1.2000 - 9 S 317/98, juris, Hs. 81), für das Jahr 2000 bei ca. 112 EUR und für 2005 bei 120 EUR (vgl. VGH BW, Urteil vom 19.7.2005 - 9 S 47/03, juris, Hs. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2000 - 9 S 317/98

    Privatschulförderung

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19
    In anderen Entscheidungen wurde für das gleiche Jahr (1985) die Grenze des Hinnehmbaren bei 130 DM gesehen (vgl. VGH BW, Urteil vom 12.1.2000 - 9 S 317/98, juris, Hs. 81), für das Jahr 2000 bei ca. 112 EUR und für 2005 bei 120 EUR (vgl. VGH BW, Urteil vom 19.7.2005 - 9 S 47/03, juris, Hs. 45).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 4 B 28.14

    Studienrätin; Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne; unzulässige

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19
    Ein besonders schwerwiegender Rechtsfehler liegt vor, wenn es mit der rechtsstaatlichen Ordnung und den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung unvereinbar erscheint, dem Verwaltungsakt den Anschein der Wirksamkeit zu lassen; das Gewicht des Fehlers entscheidet sich nach den verletzten Werten, der rechtsethischen oder gesellschaftlichen Bedeutung der verletzten Rechtsnorm und dem Ausmaß der Verletzung (vgl. Peuker in Knack/Hennecke, VwVfG, 10. Auflage 2014, § 44 Rn 16; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.5.2015 - 4 B 28.14, juris, Hs. 58ff).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 LC 211/16

    Absolut; abstrakt; Altfall; Änderungsbescheid; rückwirkende Anwendung;

  • VG Potsdam, 16.05.2014 - 12 K 2304/13
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 712/88

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12

    Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung

  • BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96

    Berufsfachschule - Besondere Art der Berufsausbildungsstätte - Private

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2022 - 3 B 37.21

    Kein höherer Zuschuss für Schulen in freier Trägerschaft in Brandenburg

  • VG Frankfurt/Oder, 13.08.2021 - 1 K 1379/18

    Höhere Betriebskostenzuschüsse für freie Schulträger in Brandenburg

  • OVG Sachsen, 23.10.2023 - 2 B 196/23

    Schulwechsel von einer Ergänzungschule; Internationale Schule

    An internationalen Schulen werden die Schüler insbesondere auf das "International Baccalaureate Diploma" vorbereitet, welches nur unter bestimmten Voraussetzungen als Hochschulzugangsqualifikation in Deutschland anerkannt werden kann (vgl. Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. März 1986 i. d. F. vom 24. März 2022; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 25. Januar 2022 - 7 CE 21.2684 -, juris Rn. 3 ff.; VG Potsdam, Beschl. v. 28. Oktober 2022 - 12 K 1791/19 -, juris Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht